"Warum Rechtsstaatlichkeit den Menschenverstand gesundet" - Restaurant Staldbach
Montag, 7. April
2025 18:30-23:00, Restaurant Staldbach, Talstrasse 9, 3930 Visp
Referat von Dr.
iur. Thierry Schnyder, Kantonsrichter, Justizrat und Dozent im Bachelor
Lehrgang Recht der FernUni Schweiz, sowie Autor. Er wurde 2017 vom Grossen Rat
des Kantons Wallis zum Kantonsrichter gewählt und sitzt seit 2023 im Walliser
Justizrat.
Einführend
erwähnt er, dass alle Personen in seinen Ausführungen frei erfunden sind und
keinen Bezug zur Wirklichkeit haben.
Warum Entscheide
dem gesunden Menschenverstand widersprechen, erläutert er am Beispiel eines
Gemeinderates, der nicht als solcher amten kann, da er gleichzeitig einem
Zweckverband angehört. Diese Vorgaben wurden durch die Politik sprich
Legislative vorgegeben und die Verwaltung sprich Exekutive muss diese Vorgaben lediglich
ausführen.
Am Beispiel eines
«Donald Duck» als Visper Gemeindepräsident mit neuen Zollhäuschen im Vispertal
erläutert er, wie die verschiedenen Beatmen nicht in der Arbeitszeit streiten,
sondern lediglich die Positionen ihrer Dienststellen vertreten und dass ein
Personalstopp die Probleme nicht lösen kann. Mehr Gesetzte wird immer mehr
Verwaltung, und somit mit mehr Personal verlangen. Er schlägt auch vor, dass
eine Session pro Jahr im Grossrat sich immer damit beschäftigen sollte, welche
Gesetzte nicht mehr benötigt werden und somit abgeschafft werden könnten. Die
Verkleinerung der Verwaltung kann nur mit der Abschaffung von Gesetzten erfolgen.
Er kommt zum Schluss, dass das Verwaltungsrecht da ist, um dem Bürger zu dienen
und nicht zu schaden.
Die
abschliessenden zahlreichen Fragen zielen darauf ab, dass ein Allgemeininteresse
über dem Eigeninteresse zur stehen kommen sollte und dass heute das Verhältnis Gross
gegen Klein auf der Seite der Kleinen sei. Somit kann jeder einsprechen und
verhindern oder zumindest das Verfahren in die Länge ziehen. Auch dass sein
Referat ein Plädoyer für die heute weltweit fehlende Gewaltentrennung sei,
lässt Dr. iur Schnyder nicht gelten. Er weist darauf hin, dass die Schweiz im
Demokratieindex nicht an erster Stelle sei und dass aber das Wallis sich nicht
verstecken müsse. Er gesteht aber auch ein, dass ein Ausmisten bei den
Gesetzten nicht einfach sei und der Spielraum vom Gesetzgeber eingeschränkt
werde. Auf die Fragen ob Juristerei nichts mit Menschlichkeit zu tun habe bzw.
ob er sich als Richter vom Volke abschotte, lässt er so nicht gelten und ist
der Meinung, dass er vom Bürger korrekt behandelt werde. Das zeige auch die
heutige Veranstaltung.